In der nächsten und übernächsten Woche (2.9.+ 3.9. und am 18.9.) finden in unserer Schule die jährlichen zahnärztlichen Reihenuntersuchungen statt.
Unter diesen Untersuchungen versteht man die zahnärztlichen Untersuchungen in Kindergärten und Schulen. Sie dienen der Früherkennung und Prävention von Zahn-, Mund- oder Kiefererkrankungen im Kindes- und Jugendalter. Untersucht und dokumentiert werden hierbei
- Erkrankungen der Zahnhartsubstanz (Karies)
- Erkrankungen des Zahnfleisches und der Mundschleimhaut
- Kieferorthopädische Behandlungsnotwendigkeit
- Mundhygiene
Die Untersuchung ist für die Kinder kostenfrei. Sie ist Teil der „Gruppenprophylaxe“ nach §21 Sozialgesetzbuch V und § 54 SchulG – Schulgesundheit. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, sich bei schulzahnärztlichen Reihenuntersuchungen untersuchen zu lassen.
Die Untersuchung findet in den Räumen der OGS statt und wird klassenweise durchgeführt. Nähere Einzelheiten und Fragen zur Untersuchung werden die Kinder in ihren Klassen mit den Klassenleitungen vorher besprechen. Die Zahnärzte geben sich bei der Untersuchung große Mühe für die Kinder eine möglichst vertrauensvolle und angenehme Atmosphäre zu schaffen.
Bei Behandlungsbedarf erfolgt eine schriftliche Benachrichtigung der Eltern durch ein Informationsblatt, auf welchem die Art der benötigten Behandlung bei der Hauszahnärztin oder beim Hauszahnarzt empfohlen wird.
Die Daten werden streng vertraulich behandelt und unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.
MfG
Barbara Brück, Schulleitung