Die Wissensshow zu Gast in unserer Schule

Am Donnerstag, dem 17. März, war die Wissensshow bei uns zu Gast.
Dort wurden den Kindern aller Klassenstufen Experimente im Zusammenhang mit der Schwerkraft vorgeführt. 45 Minuten lang war unsere Turnhalle gefüllt von Oh!s, Ah!s und einer Menge Applaus. Natürlich wurde dabei eine Menge gelernt.
Die folgenden Bilder und das Video vermitteln einen kleinen Eindruck von dem Event.

 



 

Comic-on: rausgemobbt.de bei uns in der Schule zu Gast

Am 14. März war Comic-on: rausgemobbt.de bei uns an der Schule zu Gast.
Im Rahmen Ihres Besuchs wurde ein Theaterstück, das sich mit dem Thema Cybermobbing befasst, gezeigt. Im Anschluss an das Theaterstück gab es eine Diskussionsrunde mit den Schülerinnen und Schülern der 4. Klassen, die das Theaterstück sehen konnten, sowie die Möglichkeit, Fragen zum Thema Cybermobbing zu stellen.

Mithilfe der folgenden Bilder und der Beschreibung versuchen wir, einen Eindruck von diesem eindrucksvollen Tag an unserer Schule zu vermitteln.

 

Hauptcharakter Mikolai, 11 Jahre alt, ist gerade mit seiner Mutter neu in die Stadt gezogen. Seine Eltern sind gerade frisch getrennt und das beschäftigt ihn noch sehr. Da kommt es ihm nicht gerade recht, dass er der Neue an der Schule ist. Leider hat er gar nicht die Möglichkeit, sich richtig in seiner Klasse vorzustellen. Am Ende des ersten Tages begegnet er zu allem Überfluss auch noch Lissy. Sie entleert seinen Rucksack auf dem Boden und droht ihm, wenn sie ihm kein Geld gibt.
Kurz darauf lernt Mikolai Natalie kennen. Sie wird seine erste Freundin und erklärt ihm, was es mit Lissy auf sich hat und wie fies sie ist. Neben Natalie hat Mikolai nur noch seinen Freund, der sein digitales Avatar ist. Er heißt Ialokim, ein Palindrom, und weiß auf viele Fragen Antworten. Leider nicht auf alle, dann sagt er immer „Fehler 404“.

Leider wird Mikolai von Lissy weitergelobbt. Dabei entsteht ein Bild, auf dem Mikolai wie ein Käfer auf dem Boden liegt. Weil er ihr kein Geld geben will, droht sie schließlich: „Wenn du nicht willst, dass ich das peinliche Foto von dir poste, auf dem du auf dem Boden liegst, musst du dieses Foto von Natalie auf der Schultoilette posten.“

   

Nikolai hadert mit sich, gibt aber schließlich nach und postet das Bild. Als Natalie daraufhin drei Tage lang aus Verletztheit nicht in die Schule kommt, bekommt er ein schlechtes Gewissen und macht sich auf den Weg zu ihr.
Gemeinsam sprechen Mikolai und Natalie sich aus. Sie finden heraus, dass sie nur gemeinsam stark sind. Sie entscheiden sich für den richtigen Weg und entwickeln Ideen, dem Cybermobbing ein Ende zu setzen.



Unsere aktuelle Schulbroschüre 2021/2022

Dem untenstehenden Link können Sie unsere Schulbroschüre entnehmen. Sie enthält wichtige Informationen über das Schulprogramm und unser Team. Schauen Sie hinein. So können wahrscheinlich viele Ihrer Fragen, die Sie vielleicht mit der Einschulung Ihres Kindes an unserer Schule haben, direkt beantwortet werden.

Zum Ansehen der Schulbroschüre für das Schuljahr 2021/2022 HIER KLICKEN!

Wohin nach der Grundschule?

Wohin nach der Grundschule? Diese Frage stellen sich bestimmt im Moment jede Menge Viertklässler mit Ihren Eltern.

In den untenstehenden Videos können Sie sich informieren – auch in Ihrer Muttersprache. Schauen Sie einfach mal rein.

Deutsch:



Albanisch:


Arabisch:


Bulgarisch:


Englisch:


Griechisch:


Italienisch:


Persisch:


Polnisch:


Rumänisch:


Russisch:


Serbisch:


Türkisch:



 

Elternbriefe nun auch in vereinfachter Sprache und als Podcast in vier verschiedenen Sprachen

Bitte beachten Sie eine Neuerung auf unserer Homepage!

Durch die Mithilfe von Lehrerkollegium und OGS-Mitarbeitern ist es gelungen, aktuelle Elternbriefe in vereinfachter Sprache sowie in vier verschiedenen Sprachen (Polnisch, Russisch, Arabisch und Türkisch) als Podcast zur Verfügung zu stellen.

Klicken Sie einfach mal auf den Reiter „Elternbriefe/Podcasts“ und schauen Sie sich um.

Elternbrief: Regelungen zur Teilnahme am Unterricht

Bitte beachten Sie:

Elternrief: Regelungen zur Teilnahme am Unterricht

Bitte beachten Sie die Regelungen zur Teilnahme am Unterricht (festgelegt von der Landesregierung NRW) in diesen speziellen Zeiten.
Sie können Sie diese dem folgenden Elternbrief entnehmen:

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

Zum Schulstart möchten wir Sie zu unser Aller Wohl auf folgende wichtige Regelungen der Landesregierung zur Teilnahme am Unterricht hinweisen:

  1.  Quarantäne- Regelungen

Sollten Sie / Ihre Kinder innerhalb der letzten 14 Tage (d.h.also ab Dienstag, 28.7.2020) aus einem durch das Robert-Koch-Institut als Risikogebiet bezeichneten Raum zurück nach Deutschland eingereist sein, so weisen wir auf die VERPFLICHTUNG ZUR HÄUSLICHEN QUARANTÄNE hin. Dabei sind Sie verpflichtet, diese Quarantäne auch dem Gesundheitsamt mitzuteilen! Ausgenommen von dieser Quarantäne- Pflicht werden nur Personen, die einen negativ- attestierten Corona-Test vorlegen können, der nach der Wieder-Einreise erfolgt ist! Aktuelle Informationen zu Risikogebiete finden Sie unter

 www.rki.de/covid-19-risikogebiete

Die Schule bittet in diesem Fall ebenfalls um Benachrichtigung ( e-mail an 130424@web.de oder hvv5@web.de), damit wir wissen, welche Kinder nicht pünktlich im Schulbetrieb zurück sein können. Für diese Kinder wird von der Schule Distanzunterricht organisiert. Dabei besteht die Verpflichtung der Schülerinnen und Schüler, sich auf den Unterricht vorzubereiten, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen!

Sollten Sie zu der oben genannten Gruppe gehören, so ist Ihnen bis zum Ablauf der Quarantäne der Zutritt zur Schule nach Vorgabe des Gesundheitsamtes NICHT GESTATTET!

Weiterführende Hinweise zum Thema „Rückkehr aus Risikogebieten“ finden Sie im Netz auch auf folgender Internet-Seite

https:// www.mags.nrw/coronavirus.             (in verschiedenen Sprachen!)

  1. Schulpflicht/ Vorerkrankungen/ Attestpflicht

Grundsätzlich besteht für alle Schülerinnen und Schüler Schulpflicht.

Bei Kindern mit relevanten Vorerkrankungen entscheiden zunächst die Eltern, ob für Ihr Kind eine Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. Empfohlen wird die Rücksprache mit dem Arzt/der Ärztin. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich schriftlich die Schule. Bei begründeten Zweifeln kann die Schule ein Attest verlangen. Dauert die Nicht-Teilnahme länger als 6 Wochen, ist auf jeden Fall ein Attest vorzulegen.

Für Kinder, die in häuslicher Gemeinschaft mit einem vorerkrankten Angehörigen leben (bei denen eine Infektion mit Corona ein besonderes gesundheitliches Risiko darstellt) gilt folgende Regelung: Die Nichtteilnahme von diesen Kindern am Präsenzunterricht kann zum Schutz der Angehörigen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen und nur vorübergehend in Betracht kommen. Dies setzt voraus, dass ein ärztliches Attest des Angehörigen vorgelegt wird.

Für die Schülerin/den Schüler entfällt in beiden Fällen lediglich die Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Sie/Er ist weiterhin dazu verpflichtet, daran mitzuarbeiten, dass das Bildungsziel erreicht werden kann (Distanzunterricht!). Die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen/ Klassenarbeiten (Regelung nach Absprache mit der Schule) bleibt bestehen. Sollte ihr Kind nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt zur Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer Ihres Kindes auf. Diese/r wird dann mit Ihnen das weitere Vorgehen verabreden.

  1. Umgang mit Corona- Verdachtsfällen

Schülerinnen und Schüler, die im Schulalltag COVID-19-Symptome (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks/Geruchssinns) aufweisen, sind ansteckungsverdächtig! Sie sind daher (nach Rücksprache mit den Eltern) unmittelbar und unverzüglich von der Schulleitung nach Hause zu schicken /abholen zu lassen.

Eine telefonische Erreichbarkeit der Eltern ist also zwingend notwendig (Notfallrufnummer!!!).

Auch Schnupfen kann ein Symptom sein. Daher ist zu empfehlen, dass ein Kind mit dieser Symptomatik zunächst für 24 Stunden zuhause beobachtet wird, bevor es wieder am Unterricht teilnimmt. Kommen jedoch weitere Symptome hinzu, ist eine Kontaktaufnahme mit dem Arzt unbedingt zu veranlassen.

Bitte beachten Sie:

Corona: Regelungen zur Teilnahme am Unterricht

Bitte beachten Sie die Regelungen zur Teilnahme am Unterricht (festgelegt von der Landesregierung NRW) in diesen speziellen Zeiten.
Sie können Sie diese dem folgenden Elternbrief entnehmen:

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

Zum Schulstart möchten wir Sie zu unser Aller Wohl auf folgende wichtige Regelungen der Landesregierung zur Teilnahme am Unterricht hinweisen:

  1.  Quarantäne- Regelungen

Sollten Sie / Ihre Kinder innerhalb der letzten 14 Tage (d.h.also ab Dienstag, 28.7.2020) aus einem durch das Robert-Koch-Institut als Risikogebiet bezeichneten Raum zurück nach Deutschland eingereist sein, so weisen wir auf die VERPFLICHTUNG ZUR HÄUSLICHEN QUARANTÄNE hin. Dabei sind Sie verpflichtet, diese Quarantäne auch dem Gesundheitsamt mitzuteilen! Ausgenommen von dieser Quarantäne- Pflicht werden nur Personen, die einen negativ- attestierten Corona-Test vorlegen können, der nach der Wieder-Einreise erfolgt ist! Aktuelle Informationen zu Risikogebiete finden Sie unter

 www.rki.de/covid-19-risikogebiete

Die Schule bittet in diesem Fall ebenfalls um Benachrichtigung ( e-mail an 130424@web.de oder hvv5@web.de), damit wir wissen, welche Kinder nicht pünktlich im Schulbetrieb zurück sein können. Für diese Kinder wird von der Schule Distanzunterricht organisiert. Dabei besteht die Verpflichtung der Schülerinnen und Schüler, sich auf den Unterricht vorzubereiten, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen!

Sollten Sie zu der oben genannten Gruppe gehören, so ist Ihnen bis zum Ablauf der Quarantäne der Zutritt zur Schule nach Vorgabe des Gesundheitsamtes NICHT GESTATTET!

Weiterführende Hinweise zum Thema „Rückkehr aus Risikogebieten“ finden Sie im Netz auch auf folgender Internet-Seite

https:// www.mags.nrw/coronavirus.             (in verschiedenen Sprachen!)

  1. Schulpflicht/ Vorerkrankungen/ Attestpflicht

Grundsätzlich besteht für alle Schülerinnen und Schüler Schulpflicht.

Bei Kindern mit relevanten Vorerkrankungen entscheiden zunächst die Eltern, ob für Ihr Kind eine Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. Empfohlen wird die Rücksprache mit dem Arzt/der Ärztin. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich schriftlich die Schule. Bei begründeten Zweifeln kann die Schule ein Attest verlangen. Dauert die Nicht-Teilnahme länger als 6 Wochen, ist auf jeden Fall ein Attest vorzulegen.

Für Kinder, die in häuslicher Gemeinschaft mit einem vorerkrankten Angehörigen leben (bei denen eine Infektion mit Corona ein besonderes gesundheitliches Risiko darstellt) gilt folgende Regelung: Die Nichtteilnahme von diesen Kindern am Präsenzunterricht kann zum Schutz der Angehörigen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen und nur vorübergehend in Betracht kommen. Dies setzt voraus, dass ein ärztliches Attest des Angehörigen vorgelegt wird.

Für die Schülerin/den Schüler entfällt in beiden Fällen lediglich die Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Sie/Er ist weiterhin dazu verpflichtet, daran mitzuarbeiten, dass das Bildungsziel erreicht werden kann (Distanzunterricht!). Die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen/ Klassenarbeiten (Regelung nach Absprache mit der Schule) bleibt bestehen. Sollte ihr Kind nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt zur Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer Ihres Kindes auf. Diese/r wird dann mit Ihnen das weitere Vorgehen verabreden.

  1. Umgang mit Corona- Verdachtsfällen

Schülerinnen und Schüler, die im Schulalltag COVID-19-Symptome (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks/Geruchssinns) aufweisen, sind ansteckungsverdächtig! Sie sind daher (nach Rücksprache mit den Eltern) unmittelbar und unverzüglich von der Schulleitung nach Hause zu schicken /abholen zu lassen.

Eine telefonische Erreichbarkeit der Eltern ist also zwingend notwendig (Notfallrufnummer!!!).

Auch Schnupfen kann ein Symptom sein. Daher ist zu empfehlen, dass ein Kind mit dieser Symptomatik zunächst für 24 Stunden zuhause beobachtet wird, bevor es wieder am Unterricht teilnimmt. Kommen jedoch weitere Symptome hinzu, ist eine Kontaktaufnahme mit dem Arzt unbedingt zu veranlassen.

Weitere wichtige Informationen (v.a. zum Hygiene-Konzept) erhalten Sie mit einem weiteren Brief am 1.Schultag!

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