Liebe Kinder,

nun sind die Herbstferien also erreicht! Wieder einmal liegt in diesem Schuljahr eine spannende Lernwoche hinter euch!

Wir alle haben hier in der Schule sehr gespannt verfolgt, wie das Lernen zu Hause bei euch diesmal so geklappt hat.

Die Berichte, die eure Lehrerinnen und Lehrer mir hier gegeben haben, machen mich wirklich stolz: Die allermeisten Kinder haben sehr fleißig gearbeitet und versucht, ihre Aufgaben auch zu Hause zu schaffen!

Toll, dass ihr das so gut  hinbekommen habt!

Nach den Ferien werden wir uns dann hoffentlich wieder hier in der Schule treffen können – die letzte Woche hat nämlich gezeigt, dass sich hier in unserer Schule kein Kind mit dem Corona-Virus angesteckt hat. Die Kinder, die krank geworden sind, haben sich in der freien Zeit angesteckt. Das kann leider jedem von uns passieren – zum Glück geht es im Moment allen erkrankten Kindern recht gut und eines der Kinder ist sogar schon wieder aus der Quarantäne entlassen – genauso, wie unsere ganze Pinguin-Klasse!

Nur die beiden anderen Klassen und einige OGS-Kinder müssen nun noch ihr 2. Testerergebnis abwarten, bis auch sie wieder die Wohnung verlassen dürfen und dann hoffentlich auch die Ferien genießen können…!

Den „Quarantäne-Kindern“ sage ich noch einmal ganz besonders „DANKE“ … für’s Testen lassen, für’s Zuhause-Bleiben und für’s Durchhalten: IHR SEID RICHTIG KLASSE!

Und jetzt freue mich darauf, euch alle bald in der Schule wieder zu sehen!

Ganz, ganz viele Grüße sendet euch eure „Chefin“

Barbara Brück

Liebe Eltern,

auch an Sie mein herzlicher Gruß und Dank!

In den letzten Tagen haben wir uns als Schulgemeinschaft – Sie zu Hause und wir hier- mit vielen unangenehmen Nachrichten und Gerüchten sowohl in den Medien, als auch in der Nachbarschaft oder im weiteren Schulumfeld konfrontiert gesehen. Das war und ist sicherlich für alle eine schwierige Zeit.

Sehr häufig haben uns aber auch Anerkennung, Aufmunterung und Lob – gerade durch Sie als Eltern- erreicht. Dafür möchte ich mich im Namen des Kollegiums sehr herzlich bedanken. Es ist gut zu wissen, dass Sie uns in schwierigen Situationen den Rücken stärken, aber auch mit konstruktiver Kritik begleiten – bitte tun Sie dies auch weiterhin!

Zur Situation des Infektionsgeschehens an unserer Schule habe ich den Kindern auf der Kinderseite dieser Homepage einiges erzählt. Sie als Eltern bitte ich, das Grußwort von Frau Dr. Scholten auf der Begrüßungsseite der Homepage zu lesen. Frau Dr. Scholten macht aus ihrer Sicht noch einmal deutlich, dass die infizierten Kinder sich nicht in der Schule angesteckt haben und dass das Virus hier in der Schule weder an Kinder noch an Erwachsene weitergegeben wurde. Das spricht eindeutig dafür, dass die Hygienemaßnahmen, die wir hier in der Schule getroffen haben, sehr effektiv waren und der Schulbesuch Ihres Kindes auch nach den Ferien kein erhöhtes Risiko darstellen wird.

Sollten Sie dennoch Sorgen oder Fragen zum Unterrichtsgeschehen nach den Ferien haben, wenden Sie sich bitte in den letzten Ferientagen per mail an die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer Ihres Kindes oder kontaktieren Sie mich unter dieser e-mail-Adresse. Wir werden uns dann spätestens am ersten Tag nach den Ferien zurückmelden, ihre Fragen beantworten und ggf. weitere Absprachen mit Ihnen treffen.

Bis dahin grüße ich Sie sehr herzlich und wünsche eine entspannte und vor allem gesunde Zeit…!

Ihre Barbara Brück, Schulleiterin

Distanzunterricht für alle Kinder bis zu den Herbstferien!

Sehr geehrte Eltern, liebe Kinder,

Obwohl wir uns in unserer Schule alle streng an die vorgegebenen Regeln gehalten haben, ist das Coronavirus doch in unsere Schule „übergeschwappt“. Aus Vorsicht hat das Gesundheitsamt daher die Schule jetzt geschlossen. Folgende Nachricht ist daher heute von der Pressestelle der Stadt Hagen an alle Medien gegangen: 

„Coronavirus: Henry-van-de-Velde-Schule bleibt bis zu den Herbstferien für alle Schüler geschlossen 

3. Oktober 2020 –  Nachdem es an der Henry-van-de-Velde-Schule zu drei voneinander unabhängigen Fällen einer Coronainfektion in unterschiedlichen Klassen gekommen ist, findet zunächst bis zu den Herbstferien am 12. Oktober kein Präsenzunterricht für die Schülerinnen und Schüler an der Schule statt. Alle Kinder werden ab Montag im sogenannten „Distanzunterricht“ beschult. Die Schülerinnen und Schüler der betroffenen Klassen werden in den kommenden Tagen im Rahmen des Infektionsschutzes durch das Hagener Gesundheitsamt getestet beziehungsweise sind schon getestet worden. Alle Betroffenen werden durch die Schule beziehungsweise das Gesundheitsamt über das weitere Vorgehen informiert…“

 

Gestern Abend haben wir allen Familien per mail einige weitere Informationen zusammengestellt – jede Familie sollte daher regelmäßig in das E-Mail-Postfach schauen, das in der Schule angegeben wurde! Schauen Sie bitte auch in den Spam-Ordner und schreiben Sie uns , wenn Sie keine mail erhalten haben an diese mail-Adresse: 130424@schule.nrw.de. Eine kurze Nachricht genügt. Vielen Dank!

Bitte beachten Sie: Die Kinder sind auch in der nächsten Woche noch „schulpflichtig!“, das bedeutet:

Der „Distanzunterricht“ für alle Kinder beginnt am Montag – Informationen dazu erhalten Sie zeitnah durch die Klassenlehrer/innen! 

Sie müssen kein Arbeitsmaterial in der Schule abholen!

Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund!

Barbara Brück und Annette Rexa, Schulleitung

Aktuelles

2.10.2020      

Weitere wichtige Information an die Schulgemeinschaft – Quarantäne weiterer Kontaktpersonen

Liebe Eltern, liebe Kinder,

leider müssen wir Ihnen/ euch mitteilen, dass ein weiterer Corona-Test einer Schülerin unserer Schule positiv ausgefallen ist. Das Gesundheitsamt der Stadt Hagen hat für unsere Schule neben der Pinguin-Klasse heute auch für die Klasse 4b und einige OGS-Schülerinnen und Schüler folgende Maßnahmen angeordnet:

1. Allen Kontaktpersonen, die direkten (!!!) Kontakt zu dem Kind hatten (sog. „Erstkontakte“), werden vom Gesundheitsamt unter eine häusliche Quarantäne gestellt. Diese Kontaktpersonen werden am Montag nächster Woche getestet. Das weitere Vorgehen entscheidet sich mit den Testergebnissen.

2. Der Unterricht der Klasse 4b wird in der nächsten Woche nicht in der Schule stattfinden. Alle 4b-Kinder und deren Lehrerin und ein Lehrer werden erst nach den Ferien wieder zur Schule kommen dürfen. Bis dahin wird die Klasse im sogenannten „Distanzunterricht“ von Frau Turner und weiteren Kolleginnen und Kollegen unterrichtet.

3. Geschwisterkinder der 4b , der betroffenen OGS-Kinder und der Pinguine müssen lt. Aussage des Gesundheitsamtes nicht zwingend zu Hause bleiben.

Geschwisterkindern, die unsere Schule besuchen, empfehlen wir als Schule aber ebenfalls die häusliche Quarantäne. Auch diese KInder werden von den Klassenlehrkräften Arbeitsmaterial erhalten und im Distanzunterrricht von einer Kollegin begleitet. Bitte teilen Sie der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer Ihres Kindes mit, wenn Ihr Kind Geschwisterkind eines Quarantäne-Kindes ist und deshalb in freiwilliger Quarantäne bleibt. 

Für Geschwisterkinder, die andere Schulen besuchen, sollten Sie Kontakt mit der entsprechenden Schule aufnehmen und die Regelungen dort erfragen.

4. Für alle anderen Kinder und Klassen gilt die Schulpflicht und zunächst der normale Stundenplan!

Sofern Sie darüberhinausgehende wichtige Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Kollegin, die die Aufsicht in der Pausenhalle übernommen hat. Sie erreichen diese während der normalen Unterrichtszeiten unter der Rufnummer 0157 345 914 49 oder schreiben Sie uns eine email unter folgender Adresse: hvv5@web.de . Bitte rufen Sie diesbezüglich nicht im Sekretariat an – hier muss der normale Schulbetrieb weiterhin gewährleistet werden! Vielen Dank !

Einen guten Verlauf des Wochenendes wünscht Ihnen im Namen des Kollegiums

Barbara Brück, Schulleiterin

Unsere Schulsozialarbeiterin, Frau Früchtel, ist wieder da

Bitte beachten Sie, dass unsere Schulsozialarbeiterin, Frau Früchtel, wieder da ist.

Die Sprechzeiten finden derzeit aus bekannten Gründen in der Pausenhalle im Schulgebäude statt.

Montag, mittwochs und donnerstags: 9.30 – 13.30 Uhr

Dienstags: 9.30 – 13.30 Uhr

Freitags: KEINE Sprechstunde

Sollten Sie Frau Früchtel nicht persönlich antreffen können oder wollen, können Sie auch telefonisch einen Termin machen. Sie erreichen sie unter 0160-96300248.

Wohin nach der Grundschule?

Wohin nach der Grundschule? Diese Frage stellen sich bestimmt im Moment jede Menge Viertklässler mit Ihren Eltern.

In den untenstehenden Videos können Sie sich informieren – auch in Ihrer Muttersprache. Schauen Sie einfach mal rein.

Deutsch:



Albanisch:


Arabisch:


Bulgarisch:


Englisch:


Griechisch:


Italienisch:


Persisch:


Polnisch:


Rumänisch:


Russisch:


Serbisch:


Türkisch:



 

Elternbriefe nun auch in vereinfachter Sprache und als Podcast in vier verschiedenen Sprachen

Bitte beachten Sie eine Neuerung auf unserer Homepage!

Durch die Mithilfe von Lehrerkollegium und OGS-Mitarbeitern ist es gelungen, aktuelle Elternbriefe in vereinfachter Sprache sowie in vier verschiedenen Sprachen (Polnisch, Russisch, Arabisch und Türkisch) als Podcast zur Verfügung zu stellen.

Klicken Sie einfach mal auf den Reiter „Elternbriefe/Podcasts“ und schauen Sie sich um.

Elternbrief: Regelungen zur Teilnahme am Unterricht

Bitte beachten Sie:

Elternrief: Regelungen zur Teilnahme am Unterricht

Bitte beachten Sie die Regelungen zur Teilnahme am Unterricht (festgelegt von der Landesregierung NRW) in diesen speziellen Zeiten.
Sie können Sie diese dem folgenden Elternbrief entnehmen:

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

Zum Schulstart möchten wir Sie zu unser Aller Wohl auf folgende wichtige Regelungen der Landesregierung zur Teilnahme am Unterricht hinweisen:

  1.  Quarantäne- Regelungen

Sollten Sie / Ihre Kinder innerhalb der letzten 14 Tage (d.h.also ab Dienstag, 28.7.2020) aus einem durch das Robert-Koch-Institut als Risikogebiet bezeichneten Raum zurück nach Deutschland eingereist sein, so weisen wir auf die VERPFLICHTUNG ZUR HÄUSLICHEN QUARANTÄNE hin. Dabei sind Sie verpflichtet, diese Quarantäne auch dem Gesundheitsamt mitzuteilen! Ausgenommen von dieser Quarantäne- Pflicht werden nur Personen, die einen negativ- attestierten Corona-Test vorlegen können, der nach der Wieder-Einreise erfolgt ist! Aktuelle Informationen zu Risikogebiete finden Sie unter

 www.rki.de/covid-19-risikogebiete

Die Schule bittet in diesem Fall ebenfalls um Benachrichtigung ( e-mail an 130424@web.de oder hvv5@web.de), damit wir wissen, welche Kinder nicht pünktlich im Schulbetrieb zurück sein können. Für diese Kinder wird von der Schule Distanzunterricht organisiert. Dabei besteht die Verpflichtung der Schülerinnen und Schüler, sich auf den Unterricht vorzubereiten, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen!

Sollten Sie zu der oben genannten Gruppe gehören, so ist Ihnen bis zum Ablauf der Quarantäne der Zutritt zur Schule nach Vorgabe des Gesundheitsamtes NICHT GESTATTET!

Weiterführende Hinweise zum Thema „Rückkehr aus Risikogebieten“ finden Sie im Netz auch auf folgender Internet-Seite

https:// www.mags.nrw/coronavirus.             (in verschiedenen Sprachen!)

  1. Schulpflicht/ Vorerkrankungen/ Attestpflicht

Grundsätzlich besteht für alle Schülerinnen und Schüler Schulpflicht.

Bei Kindern mit relevanten Vorerkrankungen entscheiden zunächst die Eltern, ob für Ihr Kind eine Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. Empfohlen wird die Rücksprache mit dem Arzt/der Ärztin. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich schriftlich die Schule. Bei begründeten Zweifeln kann die Schule ein Attest verlangen. Dauert die Nicht-Teilnahme länger als 6 Wochen, ist auf jeden Fall ein Attest vorzulegen.

Für Kinder, die in häuslicher Gemeinschaft mit einem vorerkrankten Angehörigen leben (bei denen eine Infektion mit Corona ein besonderes gesundheitliches Risiko darstellt) gilt folgende Regelung: Die Nichtteilnahme von diesen Kindern am Präsenzunterricht kann zum Schutz der Angehörigen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen und nur vorübergehend in Betracht kommen. Dies setzt voraus, dass ein ärztliches Attest des Angehörigen vorgelegt wird.

Für die Schülerin/den Schüler entfällt in beiden Fällen lediglich die Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Sie/Er ist weiterhin dazu verpflichtet, daran mitzuarbeiten, dass das Bildungsziel erreicht werden kann (Distanzunterricht!). Die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen/ Klassenarbeiten (Regelung nach Absprache mit der Schule) bleibt bestehen. Sollte ihr Kind nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt zur Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer Ihres Kindes auf. Diese/r wird dann mit Ihnen das weitere Vorgehen verabreden.

  1. Umgang mit Corona- Verdachtsfällen

Schülerinnen und Schüler, die im Schulalltag COVID-19-Symptome (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks/Geruchssinns) aufweisen, sind ansteckungsverdächtig! Sie sind daher (nach Rücksprache mit den Eltern) unmittelbar und unverzüglich von der Schulleitung nach Hause zu schicken /abholen zu lassen.

Eine telefonische Erreichbarkeit der Eltern ist also zwingend notwendig (Notfallrufnummer!!!).

Auch Schnupfen kann ein Symptom sein. Daher ist zu empfehlen, dass ein Kind mit dieser Symptomatik zunächst für 24 Stunden zuhause beobachtet wird, bevor es wieder am Unterricht teilnimmt. Kommen jedoch weitere Symptome hinzu, ist eine Kontaktaufnahme mit dem Arzt unbedingt zu veranlassen.

Bitte beachten Sie:

Corona: Regelungen zur Teilnahme am Unterricht

Bitte beachten Sie die Regelungen zur Teilnahme am Unterricht (festgelegt von der Landesregierung NRW) in diesen speziellen Zeiten.
Sie können Sie diese dem folgenden Elternbrief entnehmen:

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

Zum Schulstart möchten wir Sie zu unser Aller Wohl auf folgende wichtige Regelungen der Landesregierung zur Teilnahme am Unterricht hinweisen:

  1.  Quarantäne- Regelungen

Sollten Sie / Ihre Kinder innerhalb der letzten 14 Tage (d.h.also ab Dienstag, 28.7.2020) aus einem durch das Robert-Koch-Institut als Risikogebiet bezeichneten Raum zurück nach Deutschland eingereist sein, so weisen wir auf die VERPFLICHTUNG ZUR HÄUSLICHEN QUARANTÄNE hin. Dabei sind Sie verpflichtet, diese Quarantäne auch dem Gesundheitsamt mitzuteilen! Ausgenommen von dieser Quarantäne- Pflicht werden nur Personen, die einen negativ- attestierten Corona-Test vorlegen können, der nach der Wieder-Einreise erfolgt ist! Aktuelle Informationen zu Risikogebiete finden Sie unter

 www.rki.de/covid-19-risikogebiete

Die Schule bittet in diesem Fall ebenfalls um Benachrichtigung ( e-mail an 130424@web.de oder hvv5@web.de), damit wir wissen, welche Kinder nicht pünktlich im Schulbetrieb zurück sein können. Für diese Kinder wird von der Schule Distanzunterricht organisiert. Dabei besteht die Verpflichtung der Schülerinnen und Schüler, sich auf den Unterricht vorzubereiten, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen!

Sollten Sie zu der oben genannten Gruppe gehören, so ist Ihnen bis zum Ablauf der Quarantäne der Zutritt zur Schule nach Vorgabe des Gesundheitsamtes NICHT GESTATTET!

Weiterführende Hinweise zum Thema „Rückkehr aus Risikogebieten“ finden Sie im Netz auch auf folgender Internet-Seite

https:// www.mags.nrw/coronavirus.             (in verschiedenen Sprachen!)

  1. Schulpflicht/ Vorerkrankungen/ Attestpflicht

Grundsätzlich besteht für alle Schülerinnen und Schüler Schulpflicht.

Bei Kindern mit relevanten Vorerkrankungen entscheiden zunächst die Eltern, ob für Ihr Kind eine Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. Empfohlen wird die Rücksprache mit dem Arzt/der Ärztin. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich schriftlich die Schule. Bei begründeten Zweifeln kann die Schule ein Attest verlangen. Dauert die Nicht-Teilnahme länger als 6 Wochen, ist auf jeden Fall ein Attest vorzulegen.

Für Kinder, die in häuslicher Gemeinschaft mit einem vorerkrankten Angehörigen leben (bei denen eine Infektion mit Corona ein besonderes gesundheitliches Risiko darstellt) gilt folgende Regelung: Die Nichtteilnahme von diesen Kindern am Präsenzunterricht kann zum Schutz der Angehörigen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen und nur vorübergehend in Betracht kommen. Dies setzt voraus, dass ein ärztliches Attest des Angehörigen vorgelegt wird.

Für die Schülerin/den Schüler entfällt in beiden Fällen lediglich die Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Sie/Er ist weiterhin dazu verpflichtet, daran mitzuarbeiten, dass das Bildungsziel erreicht werden kann (Distanzunterricht!). Die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen/ Klassenarbeiten (Regelung nach Absprache mit der Schule) bleibt bestehen. Sollte ihr Kind nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt zur Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer Ihres Kindes auf. Diese/r wird dann mit Ihnen das weitere Vorgehen verabreden.

  1. Umgang mit Corona- Verdachtsfällen

Schülerinnen und Schüler, die im Schulalltag COVID-19-Symptome (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks/Geruchssinns) aufweisen, sind ansteckungsverdächtig! Sie sind daher (nach Rücksprache mit den Eltern) unmittelbar und unverzüglich von der Schulleitung nach Hause zu schicken /abholen zu lassen.

Eine telefonische Erreichbarkeit der Eltern ist also zwingend notwendig (Notfallrufnummer!!!).

Auch Schnupfen kann ein Symptom sein. Daher ist zu empfehlen, dass ein Kind mit dieser Symptomatik zunächst für 24 Stunden zuhause beobachtet wird, bevor es wieder am Unterricht teilnimmt. Kommen jedoch weitere Symptome hinzu, ist eine Kontaktaufnahme mit dem Arzt unbedingt zu veranlassen.

Weitere wichtige Informationen (v.a. zum Hygiene-Konzept) erhalten Sie mit einem weiteren Brief am 1.Schultag!

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