Informationen zu Befreiungen vom Unterricht wegen religiöser Feierlichkeiten
Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie erneut darauf hinweisen, dass eine Befreiung nur bei fristgerecht (eine Woche vorher) eingegangenem förmlichem Antrag möglich ist. Das notwendige Formular finden sie hier und im gelben Heft.