Elternbrief: Regelungen zur Teilnahme am Unterricht

Bitte beachten Sie:

Elternrief: Regelungen zur Teilnahme am Unterricht

Bitte beachten Sie die Regelungen zur Teilnahme am Unterricht (festgelegt von der Landesregierung NRW) in diesen speziellen Zeiten.
Sie können Sie diese dem folgenden Elternbrief entnehmen:

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

Zum Schulstart möchten wir Sie zu unser Aller Wohl auf folgende wichtige Regelungen der Landesregierung zur Teilnahme am Unterricht hinweisen:

  1.  Quarantäne- Regelungen

Sollten Sie / Ihre Kinder innerhalb der letzten 14 Tage (d.h.also ab Dienstag, 28.7.2020) aus einem durch das Robert-Koch-Institut als Risikogebiet bezeichneten Raum zurück nach Deutschland eingereist sein, so weisen wir auf die VERPFLICHTUNG ZUR HÄUSLICHEN QUARANTÄNE hin. Dabei sind Sie verpflichtet, diese Quarantäne auch dem Gesundheitsamt mitzuteilen! Ausgenommen von dieser Quarantäne- Pflicht werden nur Personen, die einen negativ- attestierten Corona-Test vorlegen können, der nach der Wieder-Einreise erfolgt ist! Aktuelle Informationen zu Risikogebiete finden Sie unter

 www.rki.de/covid-19-risikogebiete

Die Schule bittet in diesem Fall ebenfalls um Benachrichtigung ( e-mail an 130424@web.de oder hvv5@web.de), damit wir wissen, welche Kinder nicht pünktlich im Schulbetrieb zurück sein können. Für diese Kinder wird von der Schule Distanzunterricht organisiert. Dabei besteht die Verpflichtung der Schülerinnen und Schüler, sich auf den Unterricht vorzubereiten, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen!

Sollten Sie zu der oben genannten Gruppe gehören, so ist Ihnen bis zum Ablauf der Quarantäne der Zutritt zur Schule nach Vorgabe des Gesundheitsamtes NICHT GESTATTET!

Weiterführende Hinweise zum Thema „Rückkehr aus Risikogebieten“ finden Sie im Netz auch auf folgender Internet-Seite

https:// www.mags.nrw/coronavirus.             (in verschiedenen Sprachen!)

  1. Schulpflicht/ Vorerkrankungen/ Attestpflicht

Grundsätzlich besteht für alle Schülerinnen und Schüler Schulpflicht.

Bei Kindern mit relevanten Vorerkrankungen entscheiden zunächst die Eltern, ob für Ihr Kind eine Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. Empfohlen wird die Rücksprache mit dem Arzt/der Ärztin. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich schriftlich die Schule. Bei begründeten Zweifeln kann die Schule ein Attest verlangen. Dauert die Nicht-Teilnahme länger als 6 Wochen, ist auf jeden Fall ein Attest vorzulegen.

Für Kinder, die in häuslicher Gemeinschaft mit einem vorerkrankten Angehörigen leben (bei denen eine Infektion mit Corona ein besonderes gesundheitliches Risiko darstellt) gilt folgende Regelung: Die Nichtteilnahme von diesen Kindern am Präsenzunterricht kann zum Schutz der Angehörigen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen und nur vorübergehend in Betracht kommen. Dies setzt voraus, dass ein ärztliches Attest des Angehörigen vorgelegt wird.

Für die Schülerin/den Schüler entfällt in beiden Fällen lediglich die Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Sie/Er ist weiterhin dazu verpflichtet, daran mitzuarbeiten, dass das Bildungsziel erreicht werden kann (Distanzunterricht!). Die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen/ Klassenarbeiten (Regelung nach Absprache mit der Schule) bleibt bestehen. Sollte ihr Kind nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt zur Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer Ihres Kindes auf. Diese/r wird dann mit Ihnen das weitere Vorgehen verabreden.

  1. Umgang mit Corona- Verdachtsfällen

Schülerinnen und Schüler, die im Schulalltag COVID-19-Symptome (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks/Geruchssinns) aufweisen, sind ansteckungsverdächtig! Sie sind daher (nach Rücksprache mit den Eltern) unmittelbar und unverzüglich von der Schulleitung nach Hause zu schicken /abholen zu lassen.

Eine telefonische Erreichbarkeit der Eltern ist also zwingend notwendig (Notfallrufnummer!!!).

Auch Schnupfen kann ein Symptom sein. Daher ist zu empfehlen, dass ein Kind mit dieser Symptomatik zunächst für 24 Stunden zuhause beobachtet wird, bevor es wieder am Unterricht teilnimmt. Kommen jedoch weitere Symptome hinzu, ist eine Kontaktaufnahme mit dem Arzt unbedingt zu veranlassen.

Bitte beachten Sie:

Corona: Regelungen zur Teilnahme am Unterricht

Bitte beachten Sie die Regelungen zur Teilnahme am Unterricht (festgelegt von der Landesregierung NRW) in diesen speziellen Zeiten.
Sie können Sie diese dem folgenden Elternbrief entnehmen:

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

Zum Schulstart möchten wir Sie zu unser Aller Wohl auf folgende wichtige Regelungen der Landesregierung zur Teilnahme am Unterricht hinweisen:

  1.  Quarantäne- Regelungen

Sollten Sie / Ihre Kinder innerhalb der letzten 14 Tage (d.h.also ab Dienstag, 28.7.2020) aus einem durch das Robert-Koch-Institut als Risikogebiet bezeichneten Raum zurück nach Deutschland eingereist sein, so weisen wir auf die VERPFLICHTUNG ZUR HÄUSLICHEN QUARANTÄNE hin. Dabei sind Sie verpflichtet, diese Quarantäne auch dem Gesundheitsamt mitzuteilen! Ausgenommen von dieser Quarantäne- Pflicht werden nur Personen, die einen negativ- attestierten Corona-Test vorlegen können, der nach der Wieder-Einreise erfolgt ist! Aktuelle Informationen zu Risikogebiete finden Sie unter

 www.rki.de/covid-19-risikogebiete

Die Schule bittet in diesem Fall ebenfalls um Benachrichtigung ( e-mail an 130424@web.de oder hvv5@web.de), damit wir wissen, welche Kinder nicht pünktlich im Schulbetrieb zurück sein können. Für diese Kinder wird von der Schule Distanzunterricht organisiert. Dabei besteht die Verpflichtung der Schülerinnen und Schüler, sich auf den Unterricht vorzubereiten, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen!

Sollten Sie zu der oben genannten Gruppe gehören, so ist Ihnen bis zum Ablauf der Quarantäne der Zutritt zur Schule nach Vorgabe des Gesundheitsamtes NICHT GESTATTET!

Weiterführende Hinweise zum Thema „Rückkehr aus Risikogebieten“ finden Sie im Netz auch auf folgender Internet-Seite

https:// www.mags.nrw/coronavirus.             (in verschiedenen Sprachen!)

  1. Schulpflicht/ Vorerkrankungen/ Attestpflicht

Grundsätzlich besteht für alle Schülerinnen und Schüler Schulpflicht.

Bei Kindern mit relevanten Vorerkrankungen entscheiden zunächst die Eltern, ob für Ihr Kind eine Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. Empfohlen wird die Rücksprache mit dem Arzt/der Ärztin. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich schriftlich die Schule. Bei begründeten Zweifeln kann die Schule ein Attest verlangen. Dauert die Nicht-Teilnahme länger als 6 Wochen, ist auf jeden Fall ein Attest vorzulegen.

Für Kinder, die in häuslicher Gemeinschaft mit einem vorerkrankten Angehörigen leben (bei denen eine Infektion mit Corona ein besonderes gesundheitliches Risiko darstellt) gilt folgende Regelung: Die Nichtteilnahme von diesen Kindern am Präsenzunterricht kann zum Schutz der Angehörigen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen und nur vorübergehend in Betracht kommen. Dies setzt voraus, dass ein ärztliches Attest des Angehörigen vorgelegt wird.

Für die Schülerin/den Schüler entfällt in beiden Fällen lediglich die Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Sie/Er ist weiterhin dazu verpflichtet, daran mitzuarbeiten, dass das Bildungsziel erreicht werden kann (Distanzunterricht!). Die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen/ Klassenarbeiten (Regelung nach Absprache mit der Schule) bleibt bestehen. Sollte ihr Kind nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt zur Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer Ihres Kindes auf. Diese/r wird dann mit Ihnen das weitere Vorgehen verabreden.

  1. Umgang mit Corona- Verdachtsfällen

Schülerinnen und Schüler, die im Schulalltag COVID-19-Symptome (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks/Geruchssinns) aufweisen, sind ansteckungsverdächtig! Sie sind daher (nach Rücksprache mit den Eltern) unmittelbar und unverzüglich von der Schulleitung nach Hause zu schicken /abholen zu lassen.

Eine telefonische Erreichbarkeit der Eltern ist also zwingend notwendig (Notfallrufnummer!!!).

Auch Schnupfen kann ein Symptom sein. Daher ist zu empfehlen, dass ein Kind mit dieser Symptomatik zunächst für 24 Stunden zuhause beobachtet wird, bevor es wieder am Unterricht teilnimmt. Kommen jedoch weitere Symptome hinzu, ist eine Kontaktaufnahme mit dem Arzt unbedingt zu veranlassen.

Weitere wichtige Informationen (v.a. zum Hygiene-Konzept) erhalten Sie mit einem weiteren Brief am 1.Schultag!